11. März 2020

Aktuelle Information zum Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus vom 10.01.2022

Unterricht ab 10. Januar 2022

Wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben gilt ab 26.11.21 bis auf Weiteres die Alarmstufe 2 und die Coronaverordnung für Musikschulen wurden am 27.12.21 erweitert.

Die aktuell geltende Coronaverordnung zur Musikausübung im Land finden Sie unter:

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen?QUERYSTRING=Aktuelle+Regelungen+f%26uuml%3Br+die+Musikaus%26uuml%3Bbung+im+Land

Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Alle erwachsenen Personen (Teilnehmende, Begleitpersonen) müssen die 2 G+ Regeln erfüllen und ihren Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Sobald die Nachweise älter als 3 Monate sind muss zusätzlich ein Antigentest vorgelegt werden. Personen die eine 3. Impfung erhalten haben sind von der Antigentestpflicht befreit.
  • Abstand: In öffentlichen Bereichen und im Unterricht gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang müssen mindestens 2 m eingehalten werden.
  • Maskenpflicht:In den öffentlichen Bereichen und in den Unterrichtsräumen besteht für Personen ab 6 Jahren die Pflicht eine Medizinische Maske zu tragen.
  • Für Personen ab 18 Jahre ist das Tragen einer FFP2 Maske (oder vergleichbare Qualität) Pflicht, im Gesangsunterricht genügt eine medizinische Maske.
  • Keine Maskenpflicht: Unterricht für Blasinstrumente.

Wir wünschen Ihnen allen ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2022

Das Leitungsteam

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus vom 18.10.2021

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler,

am 18. Oktober ist eine neue CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen erlassen worden. Ich bitte um aufmerksame Beachtung. Falls Fragen offen sein sollten steht Ihnen die Jugendmusikschule Südlicher Breisgau jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

 

Maskenpflicht

Grundsätzlich gilt in der Basisstufe ab dem 18.10.2021 in geschlossenen Räumen während des Unterrichts keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, sofern alle Personen immunisiert (d.h. geimpft und genesen) oder Schülerinnen und Schüler einer allgemein bildenden Schule sind, die dort an den regelmäßigen Testungen teilnehmen.
Außerhalb des Unterrichts, d.h. z.B. auf Gängen, Fluren, in Foyers, und Aufenthaltsräumen gilt in allen Gebäuden der Jugendmusikschule Südlicher Breisgau die Maskenpflicht.
Wenn im Musikschulunterricht nicht-immunisierte Personen bzw. nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gilt in allen Unterrichtsfächern - außer Gesang und Blasinstrumente - die Maskenpflicht nur für die nicht-immunisierten Personen. Schülerinnen und Schüler, die an einer allgemein bildenden Schule an den regelmäßigen Testungen teilnehmen, sind von der Maskenpflicht befreit.
Von der Maskenpflicht sind außerdem alle Personen befreit, für die aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist, oder die einer Personengruppe angehören, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt.

Die Maskenpflicht - außer im Gesang und in Blasinstrumenten - ist allerdings in der Warn- und Alarmstufe grundsätzlich einzuhalten.

Abstandsregelung im Unterricht

Die bisherigen Sonderregelungen hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände beim Unterricht im Gesang und in Blasinstrumenten entfallen in der Basisstufe unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden geimpft oder genesen sind oder Schüler*innen sind, die im Rahmen des Schulbesuches an den regelmäßigen Testungen teilnehmen.
Sollte eine Person nicht geimpft oder genesen sein, gelten in der Basisstufe für den Unterricht im Gesang und Blasinstrumenten weiterhin für alle Teilnehmenden die bisherigen Abstandsregelungen von 2m.
In der Warn- und Alarmstufe ist der Abstand von 2m dringend von allen Teilnehmenden einzuhalten. Das Aufstellen einer Schutzwand wird nach wie vor empfohlen.
Für die Kontrolle der Nachweisverpflichtungen sind die zuständigen Lehrkräfte verantwortlich.

 

Schülerinnen und Schüler im Unterricht

Grundsätzlich gilt in der Basisstufe für den Unterricht sowie für Veranstaltungen die 3G-Regelung. Teilnehmende im Unterricht, die regelmäßig in der allgemein bildenden Schulen getestet werden sowie symptomfrei sind, benötigen in der Basis-, Warn- und Alarmstufe keine zusätzlichen Testnachweise. Dies gilt auch für symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.
Alle anderen Teilnehmenden am Unterricht und an Veranstaltungen der Jugendmusikschule Südlicher Breisgau sind in der Warnstufe verpflichtet einen PCR-Testnachweis vorzulegen. In der Alarmstufe gilt die 2G-Regelung. Nicht-immunisierte Personen sind in der Alarmstufe für den Unterricht sowie für Veranstaltungen der Jugendmusikschule nicht mehr zugelassen.

Veranstaltungsbetrieb

Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen der Jugendmusikschule Südl. Breisgau die 3G–Regelung. Die für die Veranstaltung zuständigen Lehrkräfte sind für die Kontrolle und Überprüfung der Nachweise verantwortlich. Es gilt die Maskenpflicht für alle Veranstaltungen.
Allerdings entfällt die Maskenpflicht in der Basisstufe, wenn das 2G-Modell angewendet werden kann.
In der Warnstufe besteht eine Maskenpflicht sowie eine PCR-Testpflicht und in der Alarmstufe sind zusätzlich nur noch Personen zu Veranstaltungen zu gelassen, die der 2G-Regelung entsprechen. Teilnehmende an Veranstaltungen, die als Schülerin oder Schüler regelmäßigen Testungen in der allgemein bildenden Schule unterliegen, sind in der Warn- und Alarmstufe von der PCR-Testpflicht und von der 2G-Regelung ausgenommen.
Die Anwesenheit der Besucher muss mittels der Luca-App oder mit der Anwesenheitserfassungsliste (können Sie von uns erhalten) schriftlich vermerkt werden. Die Datenerfassung muss 4 Wochen aufbewahrt werden und ist danach verlässlich zu vernichten.
Die o.g. Regelungen gelten gleichermaßen für Konzerte und Proben für Konzerte.
Die maximale Besucherzahl ist aufgehoben. Bei der Saalbelegung bitten wir - wenn möglich - einen Abstand von 1,5 m zwischen den Haushalten herzustellen.
Zwischen den auftretenden Künstlern und dem Publikum muss ein Abstand von 2 m eingehalten werden.
In der Warn- und Alarmstufe gilt bei Veranstaltungen grundsätzlich die Maskenpflicht. In der Alarmstufe haben nicht-immunisierte Personen keinen Zutritt zu Veranstaltungen der Jugendmusikschule Südl. Breisgau.

Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Baar

Regelungen für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ab 16. Oktober 2021

Anlage 3 CoronaVO Schule (gültig ab 18.10.2021)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus vom 22.03.2021

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 19.03.2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 22. März 2021 in Kraft.

 

Präsenzunterricht ist ab 22.03.2021 im Einzelunterricht und im Partnerunterricht mit Geschwistern gestattet.

Dazu folgende Fragen:

Wo kann der Unterricht stattfinden?

In allen Räumen der Musikschule, in nicht-schulischen Räumen (Vereinsräumen), beim Schüler oder der Lehrkraft zu Hause und in allen Schulen, in denen es organisatorisch (erhöhter Raumbedarf wegen möglichem Wechselunterricht, etc.) möglich ist.
Da wir mit insgesamt 26 Schulen kooperieren, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir für heute die Verfügbarkeit der Räume nicht überall abklären können.

Wann ändert sich diese Neuerung wieder?

Sobald die Inzidenzzahl in unserem Landkreis über 100 steigt. Wir informieren Sie umgehend, wenn dies der Fall sein sollte. Sie liegt heute bei 76, mit seit Donnerstag, 11. März (46) langsam steigender Tendenz. Unsere Hoffnung ist, dass wir die 100 vor Ostern nicht erreichen.

Unter welchen Bedingungen kann der Unterricht stattfinden?

Selbstverständlich unter Einhaltung aller Vorschriften unseres Hygienekonzeptes, insbesondere der Abstandregeln. Es gelten für die Musikschulen die gleichen Regeln, wie für private Ansammlungen: Erlaubt sind Zusammenkünfte aus 2 Haushalten mit zusammen nicht mehr als 5 Personen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus vom 17.03.2021

Liebe Eltern, liebe Musikschülerinnen und Musikschüler,

 

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.

Liegen in einem Land- oder Stadtkreis die Inzidenzwerte an 5 Tagen in Folge unter 50, können am folgenden Tag die Musikschulen für den Präsenzunterricht geöffnet werden. Dies ist in 13 von 44 Landkreisen in Baden-Württemberg der Fall. Aber leider nicht in unserem!

Das bedeutet nach aktuellem Informationstand für die Musikschulen, dass Unterricht bis zur Erreichung der Inzidenzzahl von 50 nur in digitaler Form möglich ist und der Unterricht in gewohnter Form per Video online stattfindet.

Die Öffnung der Grundschulen am Montag, dem 15. März, hat für die Musikschulen im Hinblick auf den Einzelunterricht keine Lockerungen mit sich gebracht. Allerdings können unsere Schulkooperationen, darunter auch Klassenunterricht, Musikwerkstatt, Bläserklasse, Instrumentenkarussell, „Kultur-macht-stark!“ für Kinder aus sozial benachteiligten Familien, etc.  im Rahmen der Stundentafel der Schulen sowie die Kurse Singen-Bewegen-Sprechen in den Kitas, stattfinden.

In einigen Landkreisen in Baden-Württemberg gelten Sonderregelungen für  Musikschulen, obwohl die Inzidenzwerte über 50 liegen. Tatsächlich ist der Sache schwer nachvollziehbar, warum bei den ausgeklügelten Hygienekonzepten der Musikschulen, das Infektionsrisiko im Einzelunterricht höher sein soll, als im Klassenunterricht im Rahmen der Schulkooperationen.

Unsere Intervention beim Landkreis Breisgau Hochschwarzwald wurde folgendermaßen beantwortet:

"... der Landkreis Göppingen bezieht sich auf § 20 Abs. 7 Satz 2 CoronaVO und begründet seine weitergehende Öffnung der Musikschulen wie folgt:

Im Landkreis Göppingen lag die 7-Tage-Inzidenz mehrere Wochen konstant unter 50/100.000 Einwohner. Aufgrund lokal abgrenzbarer Ausbruchsgeschehen stieg diese Inzidenz am 05.03.2021 erstmalig über 50 an und betrug zuletzt 57,3 am 07.03.2021. Das Gesundheitsamt stellt fest, dass die Erhöhung der Inzidenz auf über 50/100.000 Einwohner nicht durch eine Diffusität des Infektionsgeschehens verursacht ist, sondern dass der Anstieg der Fallzahlen im Wesentlichen durch Ausbruchsgeschehen (u. a. Pflegeheim, Kindergarten, Großfamilie) verursacht wurde. Aufgrund dieser Sachlage bewertet das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko im Landkreis Göppingen derzeit analog einer Inzidenz von unter 50/100.000 Einwohner.

Unser Gesundheitsamt hat gestern in der Stabssitzung erklärt, dass es in unserem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald genau umgekehrt ist. Der Anstieg der Infektionszahlen ist nicht auf einzelne Ausbrüche zurückzuführen, sondern auf die Diffusität des Infektionsgeschehens bzw. auf die zunehmende Ausbreitung der Varianten.

Folglich würde der Göppinger-Weg bei uns nicht passen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Grützmacher

___________________________________________

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Fachbereich Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeiten

 

Auch im Landkreis Göppingen stiegen die Infektionszahlen zuletzt wieder auf über 100 und die Musikschulen mussten wieder schließen.

Unsere Hoffnung gilt den bei uns weiter sinkenden Infektionszahlen. Sobald der Inzidenzwert von 50 in Folge von 5 Tagen erreicht ist, werden wir die Musikschule auch für den Einzelunterricht wieder öffnen.

Herzliche Grüße,  Joachim Baar, Musikschulleiter

Aktuelle Information zum Coronavirus vom 23.02.2021

Liebe Eltern, liebe Musikschülerinnen und Musikschüler,

das Land Baden-Württemberg hat den Lockdown bis Sonntag, 7. März 2021 verlängert.

Das bedeutet nach aktuellem Informationstand für die Musikschulen, dass Unterricht bis dahin nur in digitaler Form möglich ist und der Unterricht in gewohnter Form online stattfindet.

Die Öffnung der Grundschulen für den Wechselunterricht am Montag, dem 22. Februar, hat für die Musikschulen keine Lockerungen mit sich gebracht. Da im benachbarten Bundesland Bayern die Musikschulen am 1. März wieder öffnen, warten wir täglich auf Nachricht aus dem Kultusministerium. Zumal die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg mit 46 aktuell niedriger liegt, als in Bayern mit 55.

Bis dahin hoffen wir auf weiter sinkende Infektionszahlen, die eine Öffnung der Musikschulen zum frühest möglichen Zeitpunkt ermöglichen.

Herzliche Grüße,
Joachim Baar, Musikschulleiter

Aktuelle Information zum Coronavirus vom 28.01.2021

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

seit Ende der Weihnachtsferien vor zweieinhalb Wochen machen wir uns Hoffnungen auf Wiedereröffnung der Grundschulen und damit der Möglichkeit in den Schulen am Nachmittag Präsenzunterricht zu erteilen. Die MinisterpräsidentInnen und die Bundeskanzlerin hatten in der letzten Woche weitreichende Verschärfungen der Corona-Regeln beschlossen, wobei Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sich die Möglichkeit, einer „eigenen Interpretation“ offen gelassen haben. Damit wollten sie eine mögliche Öffnung der Schulen und Kitas zum 1. Februar ins Auge fassen. Diese Hoffnungen wurden jedoch gestern mehr als eingetrübt, weil in einer Freiburger Kita nicht nur 21 Neuinfektionen bekannt wurden und darunter – bisher bestätigt – mindestens 2 der neuen, gefährlicheren Corona-Mutation.

Damit müssen wir, auch wenn es sehr schwer fällt, realistischer Weise mitteilen, dass eine Wiedereinführung des Präsenzunterrichts an Musikschulen nicht vor Ende der Gültigkeit der aktuellen Corona-Verordnung (14. Februar), d.h. nicht vor dem 21. Februar (Fastnachtsferien) zu erwarten ist.

Liebe Eltern, es fällt mir sehr schwer Ihnen keine besseren Nachrichten zu überbringen. In der Hoffnung, dass es nicht wahr sei und auch unsere politischen Initiativen über den Landesverband der Musikschulen und über den Städtetag Baden-Württemberg in das Kultusministerium hinein zu einem Ziel führen, habe ich auch mit dieser Nachricht lange gezögert.

In Zeiten, in denen die Inzidenzzahlen in unserem und den benachbarten Landkreisen inzwischen wieder um 50 pro 100.000 Einwohner pendeln, ist dies besonders bitter. Bei einer möglichen Öffnung der Schulen sind unsere Musiklehrer, die, wie schon im Herbst, unser ausgeklügeltes Hygienekonzept sehr diszipliniert umsetzen , bestimmt nicht diejenigen, die das Infektionsgeschehen maßgelblich erhöhen, wenn sie mit jeweils einem Schüler nachmittags alleine in Klassenzimmern oder in Schulgebäuden unterrichten. Dass Manches an Corona-Verordnungen nicht logisch nachvollziehbar ist, trifft uns nicht alleine. Wir werden uns jedoch an die Regeln und Verordnungen halten.

Inzwischen haben wir Möglichkeiten geschaffen, dass auch unsere 97 Lehrkräfte, strukturiert nach regionalen Bereichen und instrumentalen Fachgruppen, in Zoom-Konferenzen sich methodisch und pädagogisch zum Online-Unterricht austauschen, technische Hilfe geben und manchmal gegenseitig einfach nur Trost spenden. Denn wirklich Freude macht es nicht. Dass das Ganze auch eine emotional belastende Seite hat, soll nicht verschwiegen werden. Andererseits berichten unsere Lehrkräfte, dass die Schüler nie fehlen und viel üben. Daher planen wir auch Online-Schülerkonzerte.

Einig sind wir uns darüber, dass der Online-Unterricht nur ein vorübergehendes Hilfsmittel, quasi „eine Gehhilfe“ in schweren Zeiten ist. Insgesamt ermutigt es uns, dass wir auch im 2. Lockdown immer wieder Rückmeldungen von dankbaren Eltern bekommen, die uns sagen, wie wichtig eine feste Konstante, ein regelmäßiger Termin zum musikalischen Einzelcoaching für die Kinder ist. Leider können nicht alle Klassen und Großgruppen technisch oder zeitbedingt im Einzelcoaching unterrichtet werden. Unsere Lehrkräfte versuchen sich an den verschiedensten Möglichkeiten auch diese Kinder zu erreichen. Dies klappt allerdings nicht bei allen.

Ermutigend für uns ist auch, dass in den letzten Wochen viele Neuanmeldungen eingegangen sind. Diese Schüler warten nun tapfer auf ihre erste Unterrichtsstunde bei Wiedereröffnung der Schulen. Aufgrund unserer guten Vernetzung in den Grundschulen und weiterführenden Schulen, der guten Erfahrungen der älteren Geschwister mit unseren Lehrkräften, zahlt sich in der Krise aus, dass wir seit vielen Jahren auf die Breitenarbeit, auch in Zusammenarbeit mit den Musikvereinen setzen.

Liebe Eltern, wir sind uns einig: die Zeiten sind sehr trocken! Dabei geht es uns noch besser, als vielen Menschen, die die Musik nicht haben und denen nur Bildschirme und Handys bleiben: wir haben unser Instrument! Unsere Lehrkräfte werden auch unter schwierigen Bedingungen weiter alles tun, um Ihre Kinder dabei zu unterstützen es immer schöner zu spielen!

Herzliche Grüße, Joachim Baar

 

PS: Wussten Sie, dass die Kulturwirtschaft, nach der Luftfahrtindustrie und noch weit vor der Autoindustrie die vom Lockdown in Deutschland am stärksten betroffene Branche ist? Dass liegt an der hohen Zahl der Selbständigen und Freien in diesem Bereich. Sie, aber auch unserer Orchester und Bühnen leiden im Moment besonders. Wir sehen unsere Aufgabe als Jugendmusikschule darin, den Nachwuchs, das Musizieren in der breiten Bevölkerung als Kulturgut lebendig zu halten und auch das künftige Publikum in Deutschlands unvergleichlicher Orchesterlandschaft sicher zu stellen. Dass man damit auch in schwierigen Zeiten neue Wege gehen kann, auch damit sind wir nicht allein, wie folgende Videos mit der wunderbaren Dirigentin Joana Mallwitz zeigen:

https://www.youtube.com/watch?v=zAZofH-ZNM0&t=460s            6. Sinfonie

https://www.youtube.com/watch?v=AijR-aRq1V4                             7. Sinfonie

https://www.youtube.com/watch?v=vB3-FmupLUA               Schubert C-Dur Sinfonie

Aktuelle Information zum Coronavirus vom 11.01.2021

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler

Am 05.01. 2021 haben Bund und Länder mit Blick auf die weiterhin sehr hohen Infektionszahlen in vielen Teilen der Republik sich darauf verständigt, die seit dem 16.12.2020 geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und damit den zweiten harten Lock-down bis Ende Januar 2021 zu verlängern und in einigen Punkten auch zu verschärfen.

Die neue, aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am 11.01.2021 in Kraft und gilt gemäß § 21, Abs. 2 CoronaVO bis zum 31.01.2021.

Sie beinhaltet im Hinblick auf die Musikschulen folgende Regelung:

 

Gemäß § 1b und § 1d der neuen CoronaVO ist allen kulturellen Einrichtungen und allen Einrichtungen der außerschulischen Bildung bis zum 31.01.2021 der Betrieb mit Publikumsverkehr untersagt.

Die Untersagung des Präsenzunterrichts gilt weiterhin für alle öffentlichen und privaten Musikschulen und auch alle Privatmusikerzieher.

 

Damit ist auch der Präsenzunterricht von Musikschullehrern in privaten Räumen zuhause nicht möglich. Eine Differenzierung enthält die Verordnung im Hinblick auf Abiturvorbereitung und die Vorbereitung auf „Jugend musiziert“. Damit ist Präsenzunterricht für Abi-Vorbereitung erlaubt, Wettbewerbsvorbereitung jedoch nicht. Im Wortlaut:

 

Gemäß § 1 b Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO sind hingegen im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen (weiterhin) erlaubt.

Zu den Prüfungsvorbereitungen, die in Präsenzform durchgeführt werden kann, gehört grundsätzlich auch die Vorbereitung auf das fachpraktische Abitur und die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule.

Gemäß § 1f, Abs. 2, Nr. 4 ist eine Prüfungsvorbereitung in Präsenzform jedoch nur dann zulässig, wenn dies „zwingend erforderlich“ ist. Nach Mitteilung des Kultusministeriums ist die die § 1 b Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO

formulierte Regelung, ihrem Charakter als Ausnahme entsprechend, äußerst eng auszulegen. Prüfungsvorbereitung im Präsenzbetrieb ist demnach nur möglich, wenn

  • in zeitlicher Hinsicht die Vorbereitung gerade jetzt, d.h. bis zum 31.01.2021 erfolgen muss, und zugleich
  • in pädagogisch-didaktischer Hinsicht ein Präsenzbetrieb unabweislich ist und nicht, auch nicht teilweise, durch Onlineangebote ersetzt werden kann ohne einen persönlichen Nachteil der davon betroffenen jungen Leute zu verursachen.

Ist eine teilweise Ersetzung des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung auf das fachpraktische Abitur oder eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule durch einen online-Unterricht möglich, ist laut Mitteilung des Kultusministeriums

ein Präsenzbetrieb nicht zulässig.

Das Kultusministerium hat den Landesverband in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in jedem Fall der Vorbereitungsunterricht in Präsenzform auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen ist.

Wir bitten alle Leitungen, Träger und Mitarbeitenden der Musikschulen sehr nachdrücklich darum, diese Hinweise des Kultusministeriums zu beachten.

Das Kultusministerium hat ferner ebenfalls darauf hingewiesen, dass die in § 1 b Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO formulierte Ausnahmeregelung ausschließlich für Prüfungsvorbereitungen im Zusammenhang mit dem fachpraktischen Abitur oder mit Eignungsprüfungen für den Hochschulzugang zur Anwendung kommen kann.

 

Eine Vorbereitung in Präsenzform auf die Teilnahme am Wettbewerb Jugend Musiziert ist daher nicht zulässig. Der Wettbewerb „Jugend Musiziert“ ist nach Auffassung des Landes keine Prüfung, sondern ein Wertungsspiel.

 

 

Das Kultusministerium hat uns zudem gebeten, weder nach Lücken in den Verordnungen zu suchen, noch die vorhandenen Ausnahmeregelungen extensiv zu nutzen. Wichtig und für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend sei, dass jeder in großer Verantwortung seinen Teil dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen deutlich zu reduzieren.

 

Liebe Eltern, viele unserer Lehrkräfte und viele von Ihnen haben gehofft, dass sich angesichts unseres ausgeklügelten und 3-fach aktualisierten Hygienekonzeptes ein Weg finden ließe im Neuen Jahr wieder in den Präsenzunterricht einzusteigen. Es ist schmerzhaft, dass dies nun, auch angesichts steigender Infektionszahlen und geschlossener Schulen, nicht geht und wir auf die Möglichkeiten des Online-Unterricht zurückgreifen müssen. Uns bleibt die Hoffnung, dass die Infektionszahlen sinken und wir mit dem Ende der Gültigkeit der Verordnung, ab dem 01. Februar, wieder in den Präsenzunterricht einsteigen dürfen. Viele von Ihnen wissen den Wert des Musizierens zuhause und der individuellen Betreuung und Begleitung durch eine Lehrkraft in Zeiten zu schätzen, in denen Kinder und Jugendliche Freundinnen und Freunde nicht treffen dürfen und viele Stunden vor dem Computer und an Bildschirmen verbringen müssen. Dafür bedankt sich ganz herzlich,

 

Ihre Jugendmusikschule Südlicher Breisgau,

Joachim Baar, Schulleiter

Aktuelle Information zum Coronavirus vom 2.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

wie bekannt haben die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer am 28.10.2020 als Reaktion auf die in den vergangenen Wochen stark steigenden Zahl an Covid19-Infektionen eine Reihe von unterschiedlicher Maßnahmen beschlossen, die im Ergebnis einen zweiten „Lockdown“ für weitere Teile des öffentlichen Lebens bedeuten.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der beschlossenen neuen Maßnahmen bzw. Einschränkungen geschaffen. Die Corona-Verordnung des Landes wurde entsprechend geändert.

Für den Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb der öffentlichen Musikschulen des Landes Baden-Württemberg gilt ab dem 02.11.2020

  1. Eigener Unterrichtsbetrieb der Musikschulen

Der Betrieb an den baden-württembergischen Musik- und Kunstschulen ist weiterhin erlaubt. Die seit dem 23.10.2020 geltende Corona- Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt weiter unverändert. Sie wurde im Kontext des am 28.10.2020 beschlossenen zweiten

„Lockdowns“ ab dem 02.11.2020 nicht geändert.

Die Musikschulen werden ab Montag, den 2.11.2020 ihren Unterrichtsbetrieb unter den Bedingungen wieder aufnehmen, die am letzten Tag vor den Herbstferien bestanden. Für den Unterricht in Blasinstrumenten und im Fach Gesang gelten weiterhin die bisherigen Abstandsregeln und weiterhin ist im elementaren, instrumentalen und vokalen Gruppenunterricht sowie im Ensembleunterricht ein Unterricht mit maximal 20 Personen zulässig. Faktisch sind damit hinsichtlich der Durchführung ihrer Bildungsarbeit die Musikschulen in der am 2.11.2020 beginnenden neuen Phase der Corona-Pandemie mit den allgemein bildenden Schulen gleichgestellt.

  1. Nutzung schulischer Räume für den Musikschulunterricht

Für den Betrieb der allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg nach den Herbstferien gibt es keine wesentlichen Änderungen. Der Unterricht an den Schulen im Land kann unter den bisher geltenden Regeln weiter stattfinden. Die „Corona-Verordnung Schule“ wurde nicht verändert. Dies bedeutet u. a., dass das Land die Nutzung schulischer Räume für den Musikschulunterricht unter denbekannten Bedingungen weiterhin erlaubt.

  1. Bildungskooperationen von Musikschulen mit Schulen und Kitas

Ebenso ist den Musikschulen weiterhin (und gleichfalls unter den in der „Corona-Verordnung Schule“ genannten Bedingungen) die Bildungsarbeit im Rahmen von Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen möglich, wenn diese seitens der Schule als außerunterrichtliche Angebote und/oder

als schulische Veranstaltungen definiert sind. Auch die Möglichkeiten der Kooperation von Musikschulen mit Kindertageseinrichtungen werden seitens des Landes nicht eingeschränkt. Für den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten gelten weiter die Bestimmungen der Corona-Verordnung Kita vom 29.06.2020.

  1. Veranstaltungen

Gemäß der geänderten Corona-Verordnung des Landes sind ab dem 2.11.2020 und zunächst bis zum 30.11.2020 sämtliche Veranstaltungen mit Publikumsverkehr untersagt. Hierzu zählen unter anderem auch Konzerte, Vorspiele und andere musikalische Veranstaltungen der Musikschulen. Die Musikschulen teilen hier das Los anderer kleiner und großer Kultureinrichtungen sowie der Vereine der Amateurmusik.

  1. Proben

Ebenso wie der Amateurmusik ist den Musikschulen jeglicher Probenbetrieb mit mehr als 20 Personen ab dem 02.11.2020 untersagt.

  1. Abstandsregeln

Gemäß § 2, Abs. 1 CoronaVO muss im öffentlichen Raum ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder durch

Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist.

 

Aktuelle Information zum Coronavirus vom 6.5.2020

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler

Ich kann Ihnen heute die erfreuliche Mitteilung machen, dass aufgrund einer Verordnung des Kultusministeriums von gestern, 5. Mai, Musikschulen im Land ihren Betrieb unter Auflagen und schrittweise wieder aufnehmen dürfen. Ab Mittwoch, 6. Mai 2020 starten wir mit der eingeschränkten Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Einzelunterricht.

In einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung haben wir in den vergangenen Wochen durch den unermüdlichen Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen viel geleistet, um die Schülerinnen und Schüler trotz der drastischen Einschränkungen, über Online- und Videounterricht zu fördern und zu unterstützen. Doch auch das beste Video-Tutorial ist kein Ersatz für einen Musikunterricht von Angesicht zu Angesicht und von Ohr zu Ohr. Ich freue mich sehr, dass nun wieder echte Begegnungen zwischen Lehrkräften und Schülern möglich sind.

In diesem ersten Schritt leider noch ausgeschlossen ist Unterricht an Blasinstrumenten oder in Gesang in öffentlichen Räumen der Musikschule.
Was Unterricht in privaten Räumen von Musikschullehrkräften angeht, ist dies jedoch nach Gleichstellung mit Privatmusiklehrern und Freigabe des Sozialministeriums und der Ordnungsämter nach Absprache mit der Lehrkraft im Einzelfall möglich. Bedingung ist die entsprechende Raumgröße und Ausstattung durch Folientrennwände. In allen anderen Fällen bleibt es für Bläser und Sänger zunächst beim Onlineunterricht.

 

Was den Unterricht in öffentlichen Schulen, - also nicht Vereinsräumen und musikschuleigenen Räumen - angeht, sind wir derzeit noch in Abstimmung, in welchen Schulen, für die ja ein grundsätzliches Betretungsverbot gilt, wir Räume nutzen dürfen. Hier besteht noch, von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, „Auslegungs- und Abstimmungsbedarf“. Über die Entwicklung halten wir Sie über unsere Lehrkräfte auf dem Laufenden.

 

Die vorsichtige Öffnung, bzw. der Wiedereinstieg erfolgt für alle Beteiligten auf Basis der Freiwilligkeit und in gegenseitiger Absprache. Möglicherweise gibt es Gründe, z.B. wenn ein Familienmitglied zur Risikogruppe gehört oder Eltern Bedenken haben, den Online-Unterricht noch eine Weile fort zu setzen. Unsere Lehrkräfte werden nicht verpflichtet sofort in den Präsenzunterricht zu wechseln.

 

Außerdem möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder schon bei milden Symptomen oder ersten Corona-verdächtigen Anzeichen nicht zum Unterricht schicken. Dasselbe gilt für Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.

 

Zum schrittweisen Wiedereinstieg gehört auch die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften:

 

So muss während der gesamten Unterrichtszeit unter anderem ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden. Des Weiteren bestehen in den Gebäuden ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände. Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher, Einweghandschuhe beim Stimmen der Streichinstrumente, etc., stehen zur Verfügung. Die Räume werden mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet. Instrumente, Werkzeug und Geräte werden während des Unterrichts nicht durch die Lehrkräfte und Schüler gemeinsam genutzt. Der Unterrichtsbeginn soll möglichst versetzt erfolgen, damit sich die Schüler nicht begegnen.

 

Liebe Eltern, in der Krise rücken alle zusammen, lernt man sich kennen und agiert solidarisch. Ein großes Dankeschön liebe Eltern für Ihre Solidarität, Großzügigkeit und Unterstützung in dieser Krise, in die wir alle unverschuldet hineingeraten sind! Ein riesiges Dankeschön allen, die uns schreiben, anrufen oder auf andere Art ihre Unterstützung bekunden!

Auch unseren Lehrerinnen und Lehrern, die sich um durch diese schwierige Zeit zu kommen, kreativ und mit Humor, an den Displays, Telefonen, Bildschirmen und mit den Kopfhörern, in den vergangenen 7 Wochen mit langem Atem engagiert haben, möchte ich dafür dass uns das gemeinsam bisher so gut gelungen ist, ganz herzlich danken!

Sobald sich das Infektionsgeschehen stabilisiert, werden von Seiten des Kultusministeriums weitere Schritte erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch den Unterricht an Blasinstrumenten und Gesang in den Räumen der Musikschule und das Unterrichten in unseren größeren Orchester- Ensemble und Big Band-Formaten, da dort die derzeit gültigen Obergrenzen, wie viele Personen sich in einem Raum aufhalten dürfen, nicht eingehalten werden können.

Mit herzlichen Grüßen,

Joachim Baar,
Leiter der JMS Südlicher Breisgau

Aktuelle Information zum Coronavirus vom 2.4.2020

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler 

Ihre überwiegend positive Resonanz auf die ersten beiden Wochen Online-Unterricht hat uns überwältigt und sehr gefreut! Haben Sie herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Rückmeldungen und auch für die hilfreichen technischen Tipps! Überwältigt hat uns auch die Bereitschaft und das enorme Engagement unserer Lehrkräfte und unserer Verwaltung, mit der sich alle auf die neue Situation eingestellt haben. Dafür Allen ein großer Dank!

Wie Sie wissen ist Online-Musikunterricht absolutes Neuland für uns. Wir haben gefühlt innerhalb einer Woche mit 2700 Schülern ein komplett neues Unternehmen gegründet. Haben Sie daher bitte Nachsicht mit uns, wenn es manchmal, vor allem auch technisch, nicht ganz reibungslos verläuft! Die Onlinestunden und der Telefonunterricht unserer Lehrkräfte und MusikerInnen kommen in jedem Fall von ganzem Herzen!

Eltern berichten, dass „der Online-Unterricht wunderbar funktioniert und unser Homeoffice-Dasein mit schönen Klängen bereichert“. Eine Kollegin schreibt: „…am Abend brummt mir der Schädel vom Kopfhörer, aber es entsteht bei einem Großteil der Schüler eine Selbständigkeit, die ich sonst bei einigen bislang vermisst habe. Ein sehr erstaunlicher Effekt!“

Die Umstellung auf Online-Unterricht ist für alle mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Dass die neue Unterrichtssituation und der soziale Kontakt mit unseren Lehrkräften in der Zeit der Krise auch als Bereicherung empfunden werden kann, auch im Hinblick auf das soziale Leben in der Familie, das nun oft auf engerem Raum stattfinden muss, freut uns! Wir wollen nicht, dass unsere Kinder nach der Krise internetsüchtig sind oder in einen ungesunden Lebensstil verfallen. Hier hilft Musizieren unter Betreuung und Anleitung unserer Lehrkräfte! 

Dass in der aktuellen gegenwärtigen Situation „Musik etwas Heilendes, beinahe Rettendes“ haben kann, bestätigt auch Igor Levit, einer der großen Pianisten des Jahrhunderts. Sein jeden Abend um 19 Uhr gestreamtes Hauskonzert entwickelt sich gerade zu einer Art musikalischem Lagerfeuer des Landes.
Igor Levit: „Warum brauchen Menschen jetzt Musik?“:

https://open.spotify.com/episode/2BGSq30ZnnwhX15zkbf4mN?si=NbzdhbgOTC6UTcTGoZ6TzA

Einige wichtige Informationen für Sie als Eltern:

Obwohl das Feedback aus den ersten 2 Wochen des Videounterrichts, wie gesagt, ganz überwiegend positiv ist, haben wir uns entschieden, die im Februar zum 1. April angekündigte Gebührenerhöhung zunächst bis zum Wiedereintritt des regulären Unterrichts auszusetzen.

Grundsätzlich sind wir aber sehr dankbar, wenn Sie als Eltern auch im Monat April aus Solidarität mit unseren Lehrerinnen und Lehrern, der Jugendmusikschule treu bleiben und Ihre Unterrichtsentgelte weiter entrichten. Auf Anfrage können wir ebenfalls schnell und unbürokratisch eine steuermindernde Spendenbescheinigung für den Monat April ausstellen.

In allen Fällen, in denen es mit dem digitalen Unterricht aus verschiedensten Gründen jetzt oder nach dem 20. April nicht klappt, setzen Sie sich mit uns bitte wegen einer Rückerstattung in Verbindung. Dies gilt insbesondere auch wenn Sie als Eltern in eine wirtschaftliche Notlage geraten.

!Bitte greifen Sie nicht einfach zum Mittel der Rücklastschrift, denn dadurch entstehen der JMS in der Summe hohe Kosten! Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir finden eine schnelle, einfache und unbürokratische Lösung! (mail@jms-breisgau.de; Tel. 07633/82711)

Nach wie stehen ebenfalls auf Anfrage, ähnlich den öffentlichen Schulen, Lehrkräfte für Notfall-Betreuung zur Verfügung, wo von Ihrer Seite als Eltern aus beruflichen Gründen Bedarf besteht.

Die Schulschließung gilt derzeit nach Verordnung des Landes Baden-Württemberg bis
19. April, also bis zum Ende der Osterferien.
Diskussionen darüber, ob dieser Termin zu halten ist, verfolgen wir alle täglich in allen Medien. Solange uns nicht andere Informationen vorliegen, sind wir zunächst zuversichtlich, dass wir danach entweder unseren regulären Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen oder eine Gleichstellung mit dem Einzelunterricht privater Musiklehrer in Kraft tritt. Dazu haben wir viele Anfragen erhalten. Denn, nicht für jeden nachvollziehbar, zählen „zu den Geschäften und Betrieben, die weiterhin geöffnet bleiben bzw. ihren Betrieb weiterführen dürfen, auch Privat-Musiklehrer mit Einzelunterricht“.

Jedoch: Musikschulen fallen als „Bildungseinrichtungen“ unter § 4 der Corona-Verordnung und dürfen aus diesem Grund für die Dauer der Verordnung keinen Präsenzunterricht in öffentlichen Räumen, Räumen der JMS oder in Privat-Räumen von Musiklehrern anbieten. Das Ansteckungsrisiko gilt, gerade auch wenn mit mehreren Schülern hintereinander an einem Tag Einzel-Präsenzunterricht abgehalten wird, als derzeit noch zu hoch.

Ob sich diese Einschätzung von Seiten der Landesregierung bis nach dem 20. April ändert, darüber werden wir Sie, liebe Eltern, auf dem Laufenden halten! 

Mit freundlichen Grüßen 

Joachim Baar, Schulleiter der JMS Südlicher Breisgau 

PS: Beispiele aus der Unterrichtspraxis in Zeiten von Corona: wer möchte, macht einfach mit!

Chorunterricht für die Kinder der Grundschule Staufen mit unserer Kollegin Lena Knobloch:

https://www.youtube.com/watch?v=zb-vnHEKA7Q&feature=youtu.be

https://www.youtube.com/watch?v=gesWrn8bcQg

Schlagzeugunterricht mit Arno Pfunder:

https://www.youtube.com/watch?v=WkEsqemGRTI&list=PL5T6FxwmyRLJllz9Vlp5Jn4gT6VJhlx_K&index=3&t=0s

Information zum Coronavirus vom 17.3.2020

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler 

Die Lage ist nicht mehr dieselbe wie vor wenigen Tagen. Sie hat sich mit Bekanntgabe der Schließung der öffentlichen Schulen dynamisch entwickelt und wir müssen uns mit unseren Entscheidungen dieser Lage anpassen.

Wir haben seit dem Wochenende, gestern und heute lange beraten, wie wir als Jugendmusikschule mit der aktuellen Situation umgehen können und sind in Abstimmung mit den beiden Vorsitzenden der Jugendmusikschule Südlicher Breisgau, den Bürgermeistern, Herrn Benitz (Staufen) und Herrn Kieber (Bad Krozingen) zu folgendem gemeinsamen Entschluss gekommen: 

Wir schließen ab Dienstag, 17. März 2020 unsere Türen! Unser derzeitiger Plan ist, ab Montag 20. April unseren regulären Unterrichtsbetrieb wieder aufzunehmen. Dies gilt für Musikschulen von Offenburg über Freiburg bis Lörrach. Am Montag, 16.03.2020, soll der Unterricht aber noch regulär stattfinden. Wenn Sie – auch im eigenen Interesse – dieses Angebot nicht nutzen wollen, sagen Sie bitte den Unterricht direkt bei der jeweiligen Lehrkraft ab. Die Ensembles, Orchester und Chöre proben am Montag nicht mehr.

Grund für diese Maßnahme ist die Vorgabe „Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren“, sowie die Tatsache, dass 90% unseres Unterrichts in öffentlichen Schulen stattfindet, die ab Dienstag geschlossen sind. Davon betroffen sind ca. 1050 Unterrichtseinheiten wöchentlich in 13 Mitgliedsgemeinden und 14 Teilorten an mehr als 90 Unterrichtsstätten. Da etliche unsere 97 Lehrkräfte jede Woche bis zu 50 und mehr Schüler unterrichten, ist das Ansteckungsrisiko einem Klassenlehrer vergleichbar, auch wenn die JMS-Lehrkraft die Schüler einzeln über die Woche verteilt trifft. Wir folgen daher der politischen Vorgabe: „Jeder vermiedene Kontakt hilft bei der Unterbrechung der Infektionskette“.

Unsere Lehrkräfte sind jedoch keinesfalls „beurlaubt“. Präsenzunterricht findet nicht statt. Stattdessen nutzen wir, wo technisch möglich, die Möglichkeiten, die heute durch das Internet für Online-Unterricht zur Verfügung stehen. 

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Unterricht über Skype, in frei zu vereinbarenden Zeiträumen, auch vormittags
  • Über die Videofunktion von WhatsApp (nahezu jeder Schüler besitzt ein Handy)
  • Mit telefonisch abgesprochenen, schriftlichen Aufgaben aus dem Musiktheoriebereich
  • Anstelle der einmaligen Unterrichtsstunde ergeben sich nach zeitlicher Absprache, Möglichkeiten des Übecoachings per WLAN in kleineren Zeiteinheiten, mehrfach wöchentlich, auch vormittags.
  • Sowie weitere Formen, die in den nächsten Tagen aufgrund kreativen Austauschs im Kollegium entstehen (wir halten Sie auf dem Laufenden)

Unterricht findet also in neuem, anderem Rahmen statt. Einige Eltern haben schon am Wochenende begonnen ihren Kindern die nötige Technik zur Verfügung zu stellen. Bitte geben Sie auch unseren Lehrkräften, vor allem in der ersten Woche Zeit, sich unter den neuen Verhältnissen zurecht zu finden. Wir üben alle noch! Unsere Lehrkräfte sind über ihre neuen Erfahrungen untereinander im Austausch und beraten sich gegenseitig. Wir sind dazu auch in Kontakt mit anderen Musikschulen der Region.

Als Geste der Solidarität stellen sich unsere Lehrkräfte in unseren Mitgliedsgemeinden als Notfall-Betreuer in Kleinstgruppen für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, zur Verfügung. Dazu sind wir in Kontakt mit Rathäusern, Schulen und Kita´s. Eltern der JMS können sich bei Bedarf direkt an uns wenden!

Insgesamt gibt es im Kollegium der Jugendmusikschule neben großer Betroffenheit und Ängsten, wie mit der Situation umzugehen ist, eine große Bereitschaft mit vielen, auch unkonventionelle Ideen Lösungen zu finden und Solidarität zu zeigen.

Dabei hilft uns die Tatsache, dass unsere Schüler nun viel Zeit zum Üben und Musizieren haben. Der Verzicht auf den direkten Lehrer-Schüler-Kontakt ist schmerzhaft. Lassen Sie uns vorübergehend alle heute technisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um diesen Mangel zu überbrücken!          

Wie gesagt, Absicht ist ab Montag 20. April unseren regulären Unterrichtsbetrieb wieder aufzunehmen. Wir hoffen bis dahin auf Ihr Verständnis! Wir sind uns sicher, dass wir diese schwierige Situation gemeinsam bewältigen!

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Baar, Leiter der JMS Südlicher Breisgau

 

PS: Wussten Sie, dass die Berliner Philharmoniker, wie viele andere Orchester auch, ihren Online-Live- Konzert-Zugang für einen Monat kostenlos gemacht haben? Gönnen Sie sich mit Ihren Kindern ein einmaliges Musikerlebnis:
https://www.berliner-philharmoniker.de/en/titelgeschichten/20192020/digital-concert-hall/