Zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses besteht eine einmonatige Probezeit, während der eine kurzfristige Kündigung möglich ist.
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Unterrichtshalbjahres (31. März bzw. 31. August) möglich. Das Unterrichtsverhältnis muss schriftlich - unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist - zum 31.03. oder 31.08. gekündigt werden. Die Kündigung muss an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die sie zum nächstmöglichen Termin bestätigt. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.
Bei Verträgen, die in Kooperation mit Schulen abgeschlossen wurden (z.B. Bläserklassen) enden die Verträge automatisch nach zwei Jahren.
Erfolgt keine schriftliche Abmeldung, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres halbes Jahr und kann jeweils zum 31.03. oder zum 31.08. eines Schulhalbjahres gekündigt werden.