30. August 2022

Abmeldung und Kündigung

Zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses besteht eine einmonatige Probezeit, während der eine kurzfristige Kündigung möglich ist.

Bei Nichtabmeldung verlängert sich der Vertrag für nach dem 01.03.2022 abgeschlossene Verträge nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten um vier Wochen, sofern ein weiteres Angebot mit verlängerter Kündigungsfrist für das zweite Jahr nicht akzeptiert wurde. Bei Verträgen, die in Kooperation mit Schulen abgeschlossen wurden (z.B. Bläserklassen) enden die Verträge automatisch nach zwei Jahren. Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich stillschweigend um ein weiteres halbes Jahr und können jeweils zum 31.03. oder zum 31.08. eines Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Sekretariat vier Wochen vor der Frist vorliegen.