18. März 2016

Schulordnung

Die Jugendmusikschule ist als Bildungseinrichtung allen musisch interessierten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugänglich.

Aufgabe der Jugendmusikschule ist es:

  • Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und auf breiter Basis an die Musik heranzuführen
  • Musikalische Begabung zu finden, für das Laien- und Liebhabermusizieren
  • Individuell zu fördern und eventuell auf ein Berufsstudium vorzubereiten
  • Durch Ensemble- und Orchesterangebote das Zusammenspiel von Anfang an zu fördern
  • Durch Kooperationsangebote die Zusammenarbeit mit öffentlichen Schulen und Musikvereinen zu pflegen

Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Sie ist jederzeit möglich. Das Formular ist in den Rathäusern der dem Verein angeschlossenen Gemeinden, bei der Geschäftsstelle in Staufen oder im Internet erhältlich. Die Einteilung zum Unterricht erfolgt sofort, sofern ein Platz frei ist. Da in einigen Fächern Ausbildungsplätze nur begrenzt zur Verfügung stehen, empfiehlt sich die frühzeitige Anmeldung.

Die Vereinbarung sog. "Schnupperstunden" (kostenfrei), bzw. die Nutzung eines "Schnuppermonats" (kostenpflichtig) ist möglich. Bei Lehrer- oder Raummangel sind Wartezeiten bis zum Unterrichtsbeginn nicht auszuschließen. Über die Aufnahme und Einteilung entscheidet die Schulleitung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Vertragsverhältnis ist geschlossen, sobald die Stundenplaneinteilung durch die Lehrkraft stattgefunden hat. Bei der Anmeldung erhebt die Jugendmusikschule ein Entgelt von 10 Euro.

Zur Anmeldung

Unterrichtsentgelte

Für die Teilnahme am Kurs- und Unterrichtsangebot der Musikschule sind Entgelte zu entrichten.
Die Unterrichtsentgelte in der Tarifinformation sind Monatsbeträge. Der Jahresbeitrag ist auf 12 Monate kalkuliert und monatlich zu entrichten, unabhängig davon ob der wöchentliche Unterricht 5 oder 4 Mal pro Monat stattfindet oder wegen der Ferien ausfällt. Das Nähere regelt die Gebührenordnung, die in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Schulordnung ist.

Zu den Preisen

Gebührenordnung

Bei der Anmeldung wird eine Gebühr von 10 € erhoben. Der erste Monat gilt als Probezeit. Daher ist eine Kündigung im 1. Monat am Monatsende möglich. In den Fächern Klavier und den Streichinstrumenten erhöht sich der Preis um 2 € je Monat, unabhängig von der Unterrichtsform wegen Instrumentenwartung bzw. der kostenfreien Teilnahme im Orchester.

Zu den Preisen

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Eingang der Anmeldung bei der JMS Jugendmusikschule. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Jugendmusikschule Südlicher Breisgau zu richten.

Abmeldung und Kündigung

Abmeldungen sind nur zum Ende eines Unterrichtshalbjahres (31. März bzw. 31. August) möglich. Das Unterrichtsverhältnis muss schriftlich - unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist - zum 31.3. oder 31.8. gekündigt werden.

Die Kündigung muss an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die sie zum nächstmöglichen Termin bestätigt. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen. In begründeten Einzelfällen (z.B. längere Krankheit, Wohnortwechsel) werden Ausnahmen zugelassen. Erfolgt keine schriftliche Abmeldung, so verlängert sich der Musikschulunterricht stillschweigend um ein weiteres Halbjahr. In begründeten Fällen kann die Schulleitung (nicht die Lehrkraft) außerordentlich unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen. Bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses sind die Entgelte in jedem Fall zu entrichten.

Leihinstrumente

Leihinstrumente werden im Rahmen des vorhandenen Bestandes gegen eine Gebühr befristet vermietet. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf die Anmietung eines Instrumentes. Der Schüler sollte sich nach ca. 2 Jahren ein eigenes Instrument anschaffen, damit das Mietinstrument wieder einem Anfänger zur Verfügung gestellt werden kann. Instrument und Zubehör sind auf Kosten des gesetzlichen Vertreters des Schülers Instand zu halten. Die Pflegeanleitung ist genau zu befolgen. Instrument und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Miete für das Leihinstrument beträgt zunächst 15 € monatlich und erhöht sich nach 18 Monaten um 50%.

Zu den Leihinstrumenten

Schuljahr, Unterrichtszeit und Ferien

Schuljahr ist das Kalenderjahr. Die unterrichtsfreie Zeit richtet sich nach den Schulferien und den schulfreien Tagen der öffentlichen Schulen. Fallen mehrere Feiertage auf gleiche Wochentage, so erfolgt eine Sonderregelung. Am Nachmittag des letzten Schultages vor den Sommerferien findet kein Unterricht statt.

Von Schülern versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung des Schülers kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag hin ausgesetzt werden. Bei Verhinderung des Lehrers (nicht Krankheit) werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Bei Krankheit des Lehrers werden die bezahlten Unterrichtsstunden nach
der 3. Unterrichtswoche vertreten oder entsprechend rückvergütet. Die Lehrkraft ist berechtigt, einmal jährlich die Unterrichtsstunde zur Weiterbildung ausfallen zu lassen. Neubeginn von Kursen ist der Monat Januar eines Jahres. Der Unterricht findet, mit Ausnahmen, grundsätzlich in den Schulen der Mitgliedsgemeinden statt.

Zum Kalender

Teilnahme

Regelmäßige und pünktliche Teilnahme sowie häusliche Vorbereitung sind Grundvoraussetzungen für den Unterrichtserfolg. Die Teilnahme an Orchesterproben, sowie an den von der Musikschule angesetzten Veranstaltungen sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen pflichtmäßiger Bestandteil des Unterrichts. Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungsfällen ist die Lehrkraft frühzeitig zu verständigen. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen berechtigt die Schulleitung zur außerordentlichen Kündigung. Für Kurs- bzw. Unterrichtstermine, die vom Schüler versäumt werden, erfolgt kein Gebührenstorno.

Haftung und Aufsicht

Eine Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler üben die Lehrkräfte nur während des Unterrichts aus. Alle Schüler sind während des Schulbesuchs und auf den Hin- und Rückwegen unfallversichert. Die Besucher der Musikschule (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) haften für Beschädigung oder Verlust von Schuleigentum nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung der Jugendmusikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen Veranstaltungen der Musikschule eingetreten sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter zurückzuführen.

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Kinderfotos

Bei der Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht an der JMS Jugendmusikschule Südlicher Breisgau erklärt sich der/die Erziehungsberechtigte / erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass der Vorname, Fotos in der Gruppe und Portrait-Fotos (Einzelfotos) des Kindes im Rahmen der Pressearbeit der Jugendmusikschule auf der Internet-Seite der JMS und Drittanbietern, in Sozialen Medien und in Printmedien veröffentlicht werden. Falls Sie der Verwendung von Kinderfotos widersprechen möchten, aktivieren Sie bitte bei der Anmeldung den entsprechenden Punkt oder teilen Sie dies bei bereits erfolgter Anmeldung dem Sekretariat oder einem zuständigen Lehrer mit.

Inkrafttreten

Die vorstehende Schulordnung ersetzt die Schulordnung vom 1.10.2006. Sie tritt zum 1.10.2012 in Kraft.